Aufgrund der aktuell außergewöhnlich gestiegenen Rohstoff-, Energie- und Logistikkosten behalten wir uns vor, ab dem 01.06.2026 einen vorübergehenden Teuerungszuschlag in Höhe von 5,9 % auf Produkte aus Kunststoff sowie ausgewählte lösungsmittelbasierte Produkte zu erheben. Bereits bestätigte Aufträge bleiben hiervon unberührt.